Achtung – wieder falsche Rechnungen im Umlauf !!!

Seit einigen Monaten verfolge ich die Berichterstattungen im Internet zum Thema – falsche Rechnungen und Mahnungen. Der Einfallsreichtum der Täter kennt keine Grenzen und die kriminelle Energie ist enorm hoch. Nun wollten mich diese bösen Leute auch aufs Glatteis führen. Aber wer genau liest ist im Vorteil. Hier nun der Wortlaut der Mail:

 

Sehr geehrte/r Ben Malinowski,

wir wurden von Goertz Online GmbH AG beauftragt die finanziellen Interessen zu vertreten.
Die Bevollmächtigung wurde notariell zugesichert.

Mit Ihrer Bestellung vom 28.05.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet den Betrag von 230,00 Euro an Goertz Online GmbH AG zu zahlen.
Dem sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges gezwungen die Kosten unserer Beauftragung zu tragen.

Diese ergeben sich nach dieser Abrechnung:

EUR 17,00 (nach Nr. 519 RGV}
EUR 21,00 (Pauschale gemäß § 4 Abs. 1 und 2 RVG}

Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu übersenden.
Die Bankdaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche Zeitfrist bis zum 16.06.2013.

Das Einhalten dieser Pflicht liegt auf jedem Fall in Ihrem Interesse. Sofern Sie diese Frist ergebnislos verstreichen,
werden ohne weitere Aufforderung gerichtliche Schritte einleitet. Dadurch werden Ihnen weitere, beträchtliche Mahnkosten entstehen.

Mit freundliche Grüßen Mara Kühn Inkasso-Büro

 

Falsche Rechnungen
© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

 

Nach dem Empfang und Anklicken der E-Mail habe ich erst einmal durchgepustet. Was soll denn der Mist hier !? Dann ging der erste Blick auf den Absender der E-Mail.

y.fleury0@laposte.net

 
Das war das erste Achtungszeichen, denn das passte ja absolut nicht zum Goertz Online-Shop. Des Weiteren hatte ich auch dort keine Bestellung getätigt. Danach schaute ich mir das Bestelldatum an…..28.05.2013 und dann schon die Mahnung am 11.06.2013 erhalten !!!! Das nächste was nicht passt. Über die Rechtschreibung möchte ich mich nicht äußern !!! Gemäß §286 Abs.3 BGB kommt der Schuldner erst nach 30 Tagen in Zahlungsverzug.

§ 286 Verzug des Schuldners

 
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Diese Art der Forderung ist Betrug und die weitaus höhere Gefahr liegt im Anhang (Virus oder Trojaner). Bitte diesen nicht öffnen !!!

 
Auch wenn der erste Schreck tief sitzt können diese E-Mails getrost gelöscht werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit diese Mail an den aufgeführten Shop weiterzuleiten mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Bearbeitung.

 
 

Ein Kommentar

  1. Rolf Detlefsen

    Die Trojaner im Anhang können echt gefährlich werden…Einem Freund von mir ist von einem Trojaner das ganze Online Banking Konto leergeräumt worden bzw die Accountdaten gespeichert und die daten dann von einem dritten abgesaugt worden…

    lg rolf

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